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Studierendenrat

Auf dieser Seite werden die Aufgaben und die Zusammensetzung des Studierendenrates erklärt.

Protokolle:

Öffentliche Dokumente aus dem StuRa (hier klicken)

§ 16 Aufgaben

Der StuRa entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft
einschließlich der Satzungen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Wahl, Abberufung und Kontrolle der Mitglieder des AStA,
  2. Aufsicht der Fachschaftsvertretungen,
  3. Verabschiedung der Ordnungen des StuRa,
  4. Verabschiedung des Haushaltsplans,
  5. Beratung und Beschlussfassung über Satzungen der Studierendenschaft.

§ 17 Zusammensetzung des Studierendenrats

  1. Der StuRa setzt sich zusammen aus Mitgliedern kraft Amtes und Wahlmitgliedern. Dem StuRa
    gehören an:
    1. kraft Amtes die studentischen Senatsmitglieder als stimmberechtigte Mitglieder,
    2. aufgrund von Wahlen weitere neun stimmberechtigte Mitglieder; für Wahlen gelten § 9
      sowie die Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft.
  2. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft durch mehrere der in § 17 Abs. (1) beschriebenen
    Möglichkeiten ist ausgeschlossen.

Quelle

Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Hochschule Furtwangen