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Eine Karikatur älterer Menschen an einem Tisch.

Senat

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Amtsmitglieder

Gewählte Mitglieder

Quelle

https://www.hs-furtwangen.de/gremien-und-organe/senat/

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